Kündigung: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat
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Kündigungsschutz für anerkannt Schwerbehinderte
Dieser Sonderkündigungsschutz greift ein, wenn der betreffende Arbeitnehmer zwei Voraussetzungen erfüllt:
Kostenlose Erstprüfung
zu Ihrer Kündigung:
030 / 22 01 22 22 3
oder blitzkontakt@aakb.de
Kündigungsschutz für werdende Mütter
Der Sonderkündigungsschutz für Schwangere greift ein, sobald die Arbeitnehmerin schwanger ist UND der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft hat oder rechtzeitig erlangt.
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